Was ist eine Arbeitsgelegenheit?
Eine Arbeitsgelegenheit, die auch als 1-Euro-Job bekannt ist, stellt eine wichtige gemeinnützige Möglichkeit für Empfänger von Bürgergeld gemäß §16d SGB II dar. Sie bietet Langzeitarbeitslosen die Gelegenheit, einen (Wieder-)einstieg in das Arbeitsleben zu finden und ihre Fähigkeiten wiederzuentdecken.
Neben dem regulären Bürgergeld erhalten die Teilnehmer für jede geleistete Stunde eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 Euro. Dies ist eine Anerkennung für ihre Bemühungen und ihr Engagement. Des Weiteren werden Fahrtkosten und Arbeitskleidung erstattet, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer die notwendige Unterstützung erhalten, um an den Arbeitsgelegenheiten teilzunehmen.
Die Dauer der Arbeitsgelegenheit beträgt in der Regel 6 Monate, wobei in bestimmten Fällen eine Verlängerung möglich sein kann. Dies bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und ihre berufliche Situation zu verbessern.
Der Umfang der Arbeitsgelegenheit kann individuell vereinbart werden, wobei die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 und maximal 30 Stunden beträgt. Dies ermöglicht den Teilnehmern eine gewisse Flexibilität, um ihre anderen Verpflichtungen zu berücksichtigen.
Für weitere Informationen und persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.