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Lexikon
Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung
Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung – auch Zusatzjobs oder Förderjobs genannt – sind
öffentlich geförderte,
gemeinnützige Tätigkeiten, für die erwerbsfähige Langzeitarbeitslose ein bis zwei Euro
pro Stunde erhalten. Der Verdienst wird nicht auf das Arbeitslosengeld II
angerechnet.
Vorrangiges Ziel von Arbeitsgelegenheiten ist es, Langzeitarbeitslose wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen
Eingliederungsplan
Ein Eingliederungsplan ist eine auf den erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen individuell
zugeschnittene Strategie für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Diese wird
gemeinsam von dem Betroffenen und seinem persönlichen Ansprechpartner (
Fallmanager) beim
JobCenter Rhein-Berg erarbeitet
und in regelmäßigen Abständen überprüft und ergänzt.
erwerbsfähig
Erwerbsfähig sind Personen, die in der Lage sind, täglich mindestens drei
Stunden zu arbeiten.
erwerbsfähige
Hilfebedürftigte
Erwerbsfähige Hilfebedürftigte sind erwerbsfähige Langzeitarbeitslose, die
ihren Lebensunterhalt nicht aus Vermögen oder dem Einkommen bestreiten
können und aus diesem Grund Arbeitslosengeld II beziehen.
Fallmanager
Der Fallmanager ist Spezialist beim
JobCenter Rhein-Berg für
die Beratung und Betreuung von erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen mit
mehrfachen Integrationshemmnissen. Für diese Zielgruppe laufen bei ihm
alle wichtigen Funktionen der Betreuung zusammen. Er berät, erarbeitet
mit dem Arbeitslosen eine passende Strategie für die Arbeitssuche (
Eingliederungsplan) und
überprüft die Bewilligung des Arbeitslosengeldes II.
Förderjob
s. Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung.
gemeinnützig
Als gemeinnützig wird eine Tätigkeit bezeichnet, die
direkt und ausschließlich darauf abzielt, das allgemeine Wohl zu fördern und
dabei keine eigenen Interessen in materieller und wirtschaftlicher Hinsicht
verfolgt.
im öffentlichen Interesse
Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis
der Allgemeinheit dient. Das heißt, es dürfen mit den Tätigkeiten keine überwiegend
privat- oder erwerbswirtschaftlichen Interessen verbunden sein.
JobCenter
Rhein-Berg
Das JobCenter Rhein-Berg
ist eine Einrichtung der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, des
Rheinisch Bergischen Kreises und der Sozialämter im Rheinisch Bergischen
Kreis. Das JobCenter betreibt in den acht Kommunen des Kreises jeweils ein Servicecenter. Für Arbeitslosengeld-II-Empgänger
gibt es dort jeweils eine Anlaufstelle für
alle Fragen sowohl hinsichtlich des Arbeitslosengeldes als auch der
Arbeitsvermittlung.
Zumutbarkeit
Für erwerbsfähige Hilfebedürftige ist jede Arbeit zumutbar, zu der sie
körperlich, geistig oder seelisch in der Lage sind. Einzelheiten regelt
§10
SGB II. Auch die Ausübung einer
Arbeitsgelegenheit ist zumutbar und kann durch
die Agentur für Arbeit zur Auflage gemacht werden. Die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit
durch den Langzeitarbeitslosen kann zur Kürzung seines Arbeitslosengeldes II
führen.
Zusätzlichkeit
Arbeiten sind zusätzlich, wenn die Tätigkeiten im Rahmen regulärer Arbeit nicht, nicht in diesem Umfang
oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden.
Zusatzjob
s. Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung.