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Teilnehmer
Nach
§ 7 SGB II
kommt als Berechtigter für eine Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung jeder
erwerbsfähige Hilfebedürftige (Arbeitslosengeld-II-Bezieher) im Alter
zwischen 15 und 64 Jahren in Betracht, der seinen gewöhnlichen
Aufenthaltsort in Deutschland hat. Die Jobs dürfen unter bestimmten
Voraussetzungen aber auch erwerbsfähige Personen ausüben, die mit einem
Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Allerdings sind solche Zusatzjobs grundsätzlich als nachrangig zu betrachten. Das heißt, die Tätigkeiten dürfen nur vergeben werden, wenn keine Aussicht auf einen regulären Arbeits- oder Ausbildungsplatz besteht.
Für Jugendliche, die keine Lehrstelle finden oder keinen Schulabschluss besitzen, für ältere Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund sind die Chancen, auf dem ersten Arbeitsmarkt unter zu kommen, nach wie vor sehr schlecht. Daher sind Zusatzjobs für diese Personengruppen besonders geeignet, um ihre Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und neue Qualifikationen zu erwerben.