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Unsere Aufgaben
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, bekannt unter dem Namen Förderjobs oder Zusatzjobs, sind öffentlich geförderte Arbeit. Sie stellen für erwerbsfähige Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht nur eine Möglichkeit dar, ihre Kasse aufzubessern: Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, ihr Können unter Beweis zu stellen, zu trainieren und sich zu qualifizieren. Die Jobs erhöhen damit die Chance, während oder nach der Ausübung der Tätigkeit wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen.
Zusatzjobs sind aus diesem Grund individuell sehr nah an den Fähigkeiten, Wünschen und dem Qualifikationsbedarf der einzelnen Bewerber ausgerichtet. Um den unterschiedlichen Bedarf der Interessenten zu decken, müssen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten bereit gestellt werden.
Eine unserer
Aufgaben ist es daher, Arbeitsgelegenheiten im Voraus zu schaffen und ihre
Tätigkeitsfelder und Inhalte konkret zu ermitteln und zu beschreiben.
Dabei achten wir strikt darauf, dass die Tätigkeiten
im
öffentlichen Interesse liegen,
gemeinnützig sind
und ausschließlich
zusätzliche Arbeiten
umfassen. Diese Kriterien macht der Gesetzgeber für die Einrichtung
von Zusatzjobs zur Auflage, damit auf dem ersten Arbeitsmarkt keine regulären Arbeitsplätze
vernichtet
oder Neueinstellungen verhindert werden. Außerdem gehört zu unseren
Grundsätzen, keine Ehrenamtler aus ihren
Funktionen zu verdrängen.
So
entsteht ein Pool an Zusatzjobs, aus dem wir für Interessenten schöpfen können.
Dabei machen wir uns die breite Infrastruktur der Kirchen und einiger
nichtkirchlichen Träger und Vereine im Rheinisch-Bergischen Raum mit ihrer
großen Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten zunutze (
Unsere Partner). Es stehen zum Beispiel Arbeitsgelegenheiten im
Krankenhaus, in Verwaltungsämtern, Altenheimen, Kindergärten,
Kulturzentren, beim Deutschen Kinderschutzbund oder dem Tierschutzverein
und vieles mehr zur Verfügung. (
Arbeitsgelegenheiten)
Zwischen den Teilnehmern an
einer Arbeitsgelegenheit und uns entsteht kein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Folglich schließen wir auch
keine Arbeitsverträge ab. Wir halten die Rechte und Pflichten jedoch in
einer schriftlichen Vereinbarung zum berufspraktischen Einsatz fest.
Diese enthält unter anderem die Angabe der Einrichtung, für die der
Teilnehmer tätig wird, die Arbeitsinhalte und die von uns zu leistenden
Qualifizierungen, die Höhe der Mehraufwandsentschädigung und eine Reihe
weiterer Konditionen (
Rechte und Pflichten).
Während der gesamten Arbeitsmaßnahme halten wir Kontakt zu den arbeitgebenden Einrichtungen und zu den Teilnehmern. Wir sind dafür verantwortlich, dass die Vereinbarungen von beiden Seiten eingehalten werden: So veranlassen wir zum Beispiel die sinnvolle, tägliche Beschäftigung, stellen die fachliche Anleitung sicher und sorgen für die Durchführung der Qualifizierung. Am Ende der Arbeitsmaßnahme erhält jeder Teilnehmer von uns ein qualifiziertes Zeugnis und gegebenenfalls eine Qualifizierungsurkunde.
Während der Vermittlung und Betreuung der
Zusatzjobs halten wir engen Kontakt zum
Fallmanagement
beim
JobCenter Rhein-Berg.